Der Stadtrat Hermsdorf hat in seiner Sitzung am 12.06.2023 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
„Der Stadtrat der Stadt Hermsdorf beschließt die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Auslegung der Entwürfe der Planunterlagen. Zudem dürfen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplans abgegeben werden.“
Die den Gegenstand der Planung bildende 1. Änderung des Bebauungsplans erfolgt, um die planungsrechtlichen Verhältnisse im Plangebiet zu ordnen und im Wesentlichen an den bereits realisierten Bestand anzupassen. Die bestehenden gewerblichen Nutzungen und Einzelhandelsnutzungen sollen gesichert werden. Die zulässigen Einzelhandelsnutzungen bzw. bereits bestehenden Einzelhandelsbetriebe sollen erstmals Reglementierungen zur zulässigen Verkaufsfläche unterworfen werden, um zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche beizutragen.
Die Änderung des Bebauungsplans verfolgt somit den Zweck, die planungsrechtlichen Verhältnisse dem Bestand entsprechend durch Festsetzungen abzubilden. Zudem bestehen Bestrebungen des ansässigen SB-Warenhauses der Firma Globus und des Bau- und Gartenmarktes der Firma Globus, Sortimentsänderungen und im Falle des Bau- und Gartenmarktes eine gering-fügige Erweiterung der Verkaufsfläche in der Freifläche vorzunehmen. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für diese Änderungen schaffen. Das Bebauungsplanverfahren ist in diesem Zusammenhang auch erforderlich, da die angestrebten Änderungen der bestandskräftigen Nutzungen nicht innerhalb der Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans realisierbar sind.
Das Plangebiet ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Die Öffentlichkeit kann sich über die Planung, die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Stadt Hermsdorf unterrichten und sich in der Zeit vom 03.07.2023 bis einschließlich 05.08.2023 zur Planung äußern.
Die Abwägung der zum Entwurf des Bebauungsplans eingegangenen Stellungnahmen hat im vorliegenden Fall zu einem 2. Entwurf geführt, für den erneut eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB vorzunehmen ist.
Bei dieser erneuten Auslegung und Beteiligung wird die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme auf die im Folgenden aufgeführten und gegenüber dem Entwurf des Bebauungsplans geänderten und ergänzten Teile beschränkt:
| • | geänderte planungsrechtliche textliche Festsetzung Nr. 1.4, |
| • | geänderte planungsrechtliche textliche Festsetzung Nr. 2.3, |
| • | geänderte planungsrechtliche textliche Festsetzung Nr. 5.1, |
| • | geänderte planungsrechtliche textliche Festsetzung Nr. 5.2, |
| • | geänderte planungsrechtliche textliche Festsetzung Nr. 5.3, |
| • | geänderte planungsrechtliche textliche Festsetzung Nr. 5.4, |
| • | ergänzte bauordnungsrechtliche textliche Festsetzung Nr. 1, |
| • | Herausnahme von Flächen aus dem Geltungsbereich und dem Sondergebiet SO1 (Teile des Flurstücks 984/78, siehe Planzeichnung und S. 52 der Begründung). |
Folgende umweltbezogene Informationen liegen bereits vor:
| • | Artenschutzrechtliche Prüfung vom Juli 2022: mit Informationen und Aussagen zu potenziell betroffenen Arten; |
| • | Schallimmissionsprognose vom 26.09.2022: mit Informationen und Aussagen zu den Auswirkungen auf den Menschen und die menschliche Gesundheit (insbesondere Lärm); |
| • | Umweltbericht zum Entwurf vom 22.05.2023: Für die Belange des Umweltschutzes wird im Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet sind. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung des Bebauungsplans und enthält Informationen und Aussagen zu den Auswirkungen auf bzw. zu Tiere / Pflanzen / biologische Vielfalt / Artenschutz, Flächen, Boden, Wasser, Menschen / menschliche Gesundheit / Bevölkerung, Klima, Luft, Landschaftsbild / Erholung / Schutzgebiete, Kulturelles Erbe /Sachgüter und die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern; |
| • | Stellungnahmen des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis vom 03.02.2022, 02.03.2022, 07.03.2023 und 22.03.2023: mit Informationen und Aussagen zu Immissionen, Natur- und Artenschutz, Wasser. |
| • | Stellungnahmen der Thüringer Landesanstalt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 31.01.2022 und 01.03.2023: mit Informationen und Aussagen zu Naturschutz und Landschaftspflege, Wasser, Immissionen, Störfällen und Geologie; |
| • | Stellungnahme des Zweckverbandes zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer Holzland vom 17.01.2022: mit Informationen und Aussagen zu Wasser. |
| • | Stellungnahme der Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e. V. vom 04.02.2022: mit Informationen und Aussagen zum Artenschutz. |
Die Entwürfe der Planunterlagen (Geltungsbereich des Bebauungsplans (Übersichtsplan), 2. Entwurf Bebauungsplan, 2. Entwurf Begründung des Bebauungsplans (Teil 1 und Teil 2), Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP), Auswirkungsanalyse, Schallimmissionsprognose) sowie die umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom 03.07.2023 bis einschließlich 05.08.2023 in der Bauabteilung (2. Dachgeschoss) der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf, Am Alten Versuchsfeld 1, 07629 Hermsdorf während der üblichen Dienststunden
| Montag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.30 Uhr |
| Donnerstag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.30 Uhr |
| Freitag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht aus.
Hinweise: Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates anonymisiert beraten und entschieden.
Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die auszulegenden Entwurfsunterlagen zusätzlich im o. g. Zeitraum über das Internetportal der VG Hermsdorf (https://www.vg-hermsdorf.de/oeffentliche-auslegungen.html) einseh- und abrufbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Stadtrates der Stadt Hermsdorf wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hermsdorf, den 13.06.2023
Der Bürgermeister
gez. Benny Hofmann