1. Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Hermsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 12.06.2023 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Ost I, in der Fassung vom Juni 2023 gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
2. Anlass der Planung:
Die 3. Änderung beinhaltet die Verbreiterung der Oststraße auf 8,50 m aufgrund des durch die Vollbelegung des Gewerbegebietes erhöhten Fahrzeugaufkommens und Anpassung des sich an die Oststraße anschließenden Wirtschaftsweges an die Bestandssituation, sowie um für den Havariefall eine zweite Anbindung an das Plangebiet des Bebauungsplanes Wohngebiet Bergstraße bereit zu stellen. Die Grünflächen sind entsprechend anzupassen.
Mittels der Bauleitplanung wird die planungsrechtliche Voraussetzung zur Realisierung der Bau- und Erschließungsmaßnahmen geschaffen.
3. Geltungsbereich des Plangebietes:
Der Geltungsbereich der 3. Planänderung besitzt eine Fläche von ca. 1,01 ha und beinhaltet folgendes Flurstück der Gemarkung Hermsdorf:
- Flur 19: teilweise die Flurstücke 680/223, 680/115, 673/11 und 784/8
Der Geltungsbereich ist in der Anlage dargestellt.
4. Beteiligung der Öffentlichkeit:
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Ost I mit Begründung wird
vom 03.07.2023 bis einschließlich 05.08.2023
in der Bauabteilung (2. Dachgeschoss) der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf, (Am Alten Versuchsfeld 1, 07629 Hermsdorf) während der üblichen Dienststunden
| Montag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.30 Uhr |
| Donnerstag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.30 Uhr |
| Freitag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt sowie auf der Internetseite der VG Hermsdorf veröffentlicht.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich, zur Niederschrift oder per mail vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
4. Umweltprüfung
Für die Planung ist gemäß § 13 Abs. 1 und 3 BauGB keine Umweltprüfung (Umweltbericht) erforderlich.
Von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Angabe gemäß 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und 10a Abs.1 BauGB wird abgesehen
5. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (§ 4 (2) BauGB).
Hinweise: Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates anonymisiert beraten und entschieden.
6. Einstellung im Internet
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet, auf der Website der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf, eingestellt (§ 4a Abs. 4 BauGB).
Internetadresse:
https://www.vg-hermsdorf.de/oeffentliche-auslegungen.html
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Hermsdorf, den 13.06.2023
Der Bürgermeister
gez. Benny Hofmann