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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Informationen aus dem Stadtrat - 12.06.2023

In der Sitzung wurden folgende öffentliche Beschlüsse gefasst:

BV01/020/2023

Vorschlagsliste Schöffenwahl 2023

Der Stadtrat der Stadt Hermsdorf beschließt folgende Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2023:

Vera Seebeck

Ulf Seebeck

Uwe Seidel

Thomas Hennig

Markus Beukert

Maik Töpel

Christiane Ludwig

Carmen Sacklowski

Anja Büchner

Heiko Trzeciak

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV01/021/2023

1. Änderung zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleisungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hermsdorf vom 02.09.2018

Der Stadtrat möge die 1. Änderung zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hermsdorf (Feuerwehrgebührensatzung) vom 02.09.2018 beschließen

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV01/022/2023

1. Änderung des B-Planes "Sondergebiete großflächiger Einzelhandel und Gewerbegebiete zwischen Bundesautobahn A9, Schleifreisener Weg, Rodaer Straße und Am Straßenteich sowie beidseitig der Straße Am Globus", vormals "Sondergebiet zur Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandels, Gewerbegebiet und Mischgebiet" der Stadt Hermsdorf vom 12.02.1992

hier: 2. Entwurf

Beschluss: Der Stadtrat:

a)

billigt den 2. Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiete großflächiger Einzelhandel und Gewerbegebiete zwischen Bundesautobahn A9, Schleifreisener Weg, Rodaer Straße und Am Straßenteich sowie beidseitig der Straße Am Globus - 1. Änderung“,

b)

beschließt die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Auslegung der Entwürfe der Planunterlagen.

c)

beschließt gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplans abgegeben werden dürfen.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV01/023/2023

3. Änderung des Bebauungsplan Gewerbegebiet Ost I der Stadt Hermsdorf gem. § 13 BauGB

hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss: Der Stadtrat beschließt:

1.

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Ost I der Stadt Hermsdorf, in der Fassung vom Juni 2023, wird gebilligt und mit der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Der Bebauungsplan Gewerbegebiet Ost I der Stadt Hermsdorf wird im vereinfachten nach § 13 BauGB geändert.

2.

Der Geltungsbereich der 3. Planänderung besitzt eine Fläche von ca. 1,01 ha und beinhaltet folgendes Flurstück der Gemarkung Hermsdorf:

Flur 19:

teilweise die Flurstücke 680/223, 680/115, 673/11 und 784/8

Der räumliche Geltungsbereich der 3. Planänderung ist dem Lageplanausschnitt (Anlage zum Beschluss) zu entnehmen.

3.

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans - bestehend aus der Planzeichnung sowie dem Entwurf der Begründung - ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch 30 Tage öffentlich auszulegen und zusätzlich im Internet einzustellen und zugänglich zu machen (§ 4a Abs. 4 BauGB).

4.

Ort und Dauer der Auslegung/Veröffentlichung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

5.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung/Internetveröffentlichung in Kenntnis zu setzen und parallel zur Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke durch Offenlage der Planunterlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung/Internetveröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben.

6.

Für die Planung ist gemäß § 13 Abs. 1 und 3 BauGB keine Umweltprüfung (Umweltbericht) erforderlich.

7.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV01/024/2023

Nachbesetzung Ausschuss KSTJ - SPD - Fraktion

Der Stadtrat beschließt, folgende Veränderung der Besetzung des Auschuss für Kultur, Sport, Tourismus und Jugend.

Herr Dario Danz wird in den Ausschuss für Kultur, Sport, Tourismus und Jugend berufen.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

Weiterhin informierte der Bürgermeister über die Antenne Thüringen Sommerparty sowie über die Freibadsaison 2023.

Frau Lieber stellte die Jahresrechnung 2022 der Stadt Hermsdorf vor.