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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Gemeinderatswahl in St. Gangloff

Öffentliche Bekanntmachung

der Feststellung des Wahlergebnisses

der Gemeinderatswahl in St. Gangloff am 26.05.2024

1. Der Wahlausschuss der Gemeinde St. Gangloff hat mit Sitzung vom 28.05.2024 folgende Ergebnisse der Gemeinderatswahl für den Gemeinderat der Gemeinde St. Gangloff öffentlich festgestellt:

Anzahl der Wähler und gültige sowie ungültige Stimmen:

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Dadurch ergibt sich folgende Sitzverteilung für den Gemeinderat der Gemeinde St. Gangloff:

Anzahl der Sitze: 12

Folgende Bewerber in den jeweiligen Wahlvorschlägen sind nach § 22 Abs. 5 ThürKWG gewählt worden:

2.

Der Wahlausschuss der Gemeinde St. Gangloff hatte keine Beanstandungen. Das Wahlergebnis wurde am 28.05.2024 in öffentlicher Sitzung bekanntgegeben.

3.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, der Kommunalaufsicht des Saale-Holzland-Kreises, Im Schloss, 07607 Eisenberg wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

4.

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter sowie für alle Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtenregister sind.

St. Gangloff, 30.05.2024

Wiedenhöft

Wahlleiter