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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Wahl zum Bürgermeister der Stadt Hermsdorf

Öffentlichen Bekanntmachung

der Feststellung des Wahlergebnisses

der Wahl zum Bürgermeister der Stadt Hermsdorf am 26.05.2024

1.

Der Wahlausschuss der Stadt Hermsdorf hat mit Sitzung vom 28.05.2024 folgende Ergebnisse der Wahl zum Bürgermeister der Stadt Hermsdorf öffentlich festgestellt:

Anzahl der Wähler und gültige sowie ungültige Stimmen:

A

Wahlberechtigte insgesamt

6806

B

Zahl der Wähler

3990

C

Ungültige Stimmabgaben

256

D

Gültige Stimmabgaben

3734

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Folgender Bewerber ist nach § 22 Abs. 5 ThürKWG gewählt worden:

2.

Der Wahlausschuss der Stadt Hermsdorf hatte keine Beanstandungen. Das Wahlergebnis wurde am 28.05.2024 in öffentlicher Sitzung bekanntgegeben.

3.

Jeder Wahlberechtigte und auch jeder in einem zugelassenen Wahlvorschlag aufgestellte nicht wahlberechtigte Bewerber kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, der Kommunalaufsicht des Saale-Holzland-Kreises, Im Schloss, 07607 Eisenberg wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

4.

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter sowie für alle Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtenregister sind.

Hermsdorf, 30.05.2024

Möbius

Wahlleiterin