BV01/031/2024
Bestellung der Mitglieder und deren Stellvertreter in die Gemeinschaftsversammlung der VG Hermsdorf
Der Stadtrat bestellt nachfolgend aufgeführte Stadträte als Mitglieder und die persönlichen Stellvertreter in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf:
| Mitglieder | 1. Stellvertreter | 2. Stellvertreter |
| 1. SPD (2) | A. Bermig | M. Wendt |
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| A. Pillau | M. Wendt |
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| 2. CDU (2) | H.-J. Vogel | M. Bräuner | A. Czerwenka |
| S. Bauer | M. Bräuner | A. Czerwenka |
| 3. Die Linke (1) | D. Brüning | E. Hänseroth | S. Enke |
| 4. BI „Holzland“ (4) | G. Peupelmann | D. Plötner | U. Sacklowski |
| B. Schröder | D. Plötner | M. Gießhöfer |
| M. Töpel | D. Plötner | K. Meister |
| D. Burkhardt | D. Plötner | T. Leisering |
Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
BV01/032/2024
Entsendung der Mitglieder in die Planungsversammlung der "Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen"
Der Stadtrat möge beschließen, dass der Bürgermeister der Stadt Hermsdorf als Mitglied in der Planungsversammlung der „Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen“ und der Bürgermeister der Gemeinde Bad Klosterlausnitz als Stellvertreter für das funktionsteilige Mittelzentrum Hermsdorf/Bad Klosterlausnitz entsandt werden.
Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
BV01/033/2024
Wahl des gesellschaftlichen Vertreters der Stadt Hermsdorf in der Gesellschafterversammlung der Jenaer Objektmanagement- und Betriebsgesellschaft mbH (job) und im Beirat der job
Der Stadtrat wählt Herrn Günter Peupelmann als gesellschaftlichen Vertreter für die Gesellschafterversammlung der Jenaer Objektmanagement- und Betriebsgesellschaft mbH (job). Im Verhinderungsfall ist Herr Mike Bräuner Stellvertreter.
Als Stellvertreter der Stadt im Beirat wurde gewählt: Daniel Burkhardt
Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
BV01/034/2024
Bebauungsplan Wohngebiet "Bergstraße" der Stadt Hermsdorf - Abwägungsbeschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB (2. Entwurf vom Februar 2024)
| 1. | Die eingegangenen Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf 2. (Stand Februar 2024) hat der Stadtrat entsprechend Abwägungsprotokoll (Anlage 1) mit folgendem Ergebnis geprüft: | ||
| a) | berücksichtigt bzw. abgewogen wurden Anregungen und Hinweise von (siehe Anlage 1): | |
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| - | Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Ref. 340 Trägerbeteiligung, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 WEIMAR |
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| - | Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Bauamt/Kreisverwaltung, Schloßgasse 17, 07607 EISENBERG |
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| - | Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Carl-August-Allee 8 – 10, 99423 WEIMAR |
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| - | Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Pößneck, R.-Luxemburg-Str. 7, 07381 PÖẞNECK |
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| - | Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Preilipper Str. 1, 07407 RUDOLSTADT |
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| - | Stadtwerke Energie Jena Netze, Rudolstädter Str. 39, 07706 JENA |
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| - | Zweckverband zur Wasserver- und Abwasserentsorgung der, Gemeinden im Thüringer Holzland, Rodaerstraße 47, 07629 HERMSDORF |
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| - | TEN Thüringer Energienetze GmbH, Netzbetrieb Ost, In den Nonnenfeldern 1, 07570 WEIDA |
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| - | Deutsche Telekom Technik GmbH, T-Com, PF 90 01 02, 99104 ERFURT |
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| - | Vodafone Deutschland GmbH, Südwestpark 15, 90449 NÜRNBERG |
| b) | ohne Anregungen sind Stellungnahmen eingegangen von: | |
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| - | Landesamt für Bau und Verkehr, Region Ost, Hermann-Drechsler-Straße 1, 07548 GERA |
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| - | Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera, Gaswerkstr. 23, 07546 GERA |
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| - | MITNETZ GAS, Mitteldeutsche Netzgesellschaft mbH, Postfach 200553, 06006 HALLE (Saale) |
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| - | Thüringer Netkom GmbH, Schwanseestraße 13, 99423 WEIMAR |
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| - | GDMcom mbH, über BIL-Leitungsauskunft, Maximilianallee 4, 04129 LEIPZIG |
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| - | 50hertz Transmission GmbH, Heidestraße 2, 10557 BERLIN |
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| - | Thüringer Fernwasserversorgung, über Netzauskunftsportal der Thüringer Fernwasserversorgung, Haarbergstraße 37, 99097 ERFURT |
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| - | GASCADE Gastransport GmbH, über BIL-Leitungsauskunft, Kölnische Straße 108 – 112, 34119 KASSEL |
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| - | Tauber Delaborierung GmbH, Osterlange 25, 99189 ELXLEBEN |
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| - | Gemeinde Bad Klosterlausnitz, Markt 3, 07639 BAD KLOSTERLAUSNITZ |
| c) | Folgende Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, haben sich jedoch innerhalb der gegebenen Frist nicht geäußert: | |
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| - | Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Archäologische Denkmalpflege, Humboldtstr. 11, 99423 WEIMAR |
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| - | Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie - Bau- und Kunstdenkmalpflege -, Petersberg Haus 12, 99084 ERFURT |
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| - | Forstamt Jena-Holzland, Gustav-Herrmann-Str.27. 07646 STADTRODA |
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| - | Handwerkskammer Ostthüringen, Handwerkstr. 5, 07545 GERA |
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| - | Gemeinde Kraftsdorf, Straße der Einheit 63, 07586 Kraftsdorf |
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| - | Gemeinde Schleifreisen, über VG Hermsdorf, Am Alten Versuchsfeld 1, 07629 HERMSDORF |
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| - | Gemeinde Reichenbach, über VG Hermsdorf, Am Alten Versuchsfeld 1, 07629 HERMSDORF |
| d) | Während der öffentlichen Auslegung entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB, in der Zeit 06.03.2023 bis einschließlich 06.04.2023, wurde der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Einsichtnahme in den 2. Entwurf (Stand Februar 2024) des Bebauungsplanes sowie zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben. Durch die Öffentlichkeit wurden keine erneuten Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes vorgebracht. Die sechs bereits zum Vorentwurf und 1. Entwurf abgegebenen Stellungnahmen sind ebenfalls Teil des Abwägungsmaterials. | |
| 2. | Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen des Verfahrens Anregungen geäußert haben, vom Ergebnis dieses Beschlusses in Kenntnis zu setzen. | ||
| 3. | Die abgewogenen Anregungen sind der Genehmigungsakte des Bebauungsplanes mit einer Stellungnahme beizufügen. | ||
| 4. | Die Anlage 1 (Abwägungsprotokoll) ist Bestandteil des Abwägungsbeschlusses. | ||
Die Vorlage wurde mehrheitlich beschlossen.
BV01/035/2024
Bebauungsplan Wohngebiet "Bergstraße“ der Stadt Hermsdorf
- Satzungsbeschluss –
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Hermsdorf beschließt den Bebauungsplan Wohngebiet "Bergstraße“, in der Fassung vom Mai 2024, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. | |
| 2. | Die Begründung, in der Fassung vom Mai 2024, wird gebilligt. | |
| 3. | Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bergstraße“ besitzt eine Größe von ca. 3,32 ha. | |
| Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Hermsdorf: | |
| - | Flur 7: Flurstücke 235/1; 238/3; 240/1 und 240/4 |
| - | Flur 19: Flurstücke 722/1, 723/1 (teilw.), 724/3 (teilw.), 725/3 (teilw.), 738/12 (teilw.) |
| 4. | Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan „Bergstraße“ gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO bei der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen. | |
| 5. | Die Genehmigung der Satzung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Auf die Fristenregelung gemäß § 215 BauGB ist hinzuweisen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Wohngebiet "Bergstraße“ in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). | |
| Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung wird ergänzend auch in das Internet eingestellt (§ 10a Abs. 2 BauGB). | |
Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
In der konstituierenden Sitzung nach der Wahl des neuen Stadtrates verabschiedete der Bürgermeister Herr Hofmann die Mitglieder des Stadtrates, die im neuen Stadtrat nicht mehr vertreten sind.
Er dankte Frau Helga Hahn, Frau Birgit Haubrich, Frau Doreen Trommer, Herrn Mario Stahl, Herrn Stefan Dörfel sowie Herrn Steffen Reis für deren geleistete ehrenamtliche Tätigkeit mit Ehrenurkunden und Blumen und wünschte ihnen alles Gute. Frau Helga Hahn wurde für ihre 25-jährige Tätigkeit zur Ehrenstadträtin ernannt und Herr Stefan Dörfel für seine 20-jährige Tätigkeit zum Ehrenstadtrat ernannt. Der Dank des Bürgermeisters gilt auch den sachkundigen Bürgen für deren Engagement für die Stadt.
Weiterhin wurden aktive Stadtratsmitglieder für ihre langjährige Mitgliedschaft geehrt:
Frau Anja Pillau und Herr Silvio Bauer für ihre 10-jährige ehrenamtliche Tätigkeit und Frau Erika Hänseroth für ihre 15-jährige Tätigkeit.
Herr Mike Wendt und Herr Mike Bräuner wurden für ihre 25-jährige Tätigkeit mit der Ernennung zu Ehrenstadträten geehrt. Die gleiche Ehrung erhielt Herr Günter Peupelmann für seine bereits 30-jährige Mitarbeit im Stadtrat. Die Ehrung für die 33-jährige Mitgliedschaft im Stadtrat für Herrn Dietrich Brüning folgt noch.
In den weiteren Tagesordnungspunkten wurden die gewählten Mitglieder des Stadtrates vom Bürgermeister Herrn Hofmann verpflichtet und es erfolgte die Wahl des 1. Beigeordneten und des 2. Beigeordneten. Zum 1. Beigeordneter der Stadt Hermsdorf für die kommende Amtszeit wurde Herr Günter Peupelmann und zum 2. Beigeordneten der Stadt Hermsdorf wurde Herr Mike Bräuner gewählt.