Auf Grund des § 60 Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Reichenbach folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
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| erhöht (+) | ver- mindert ( - ) | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge | |
| um | um | gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt auf | ||
| € | € | € | € | ||
| a) | im Verwaltungshaushalt | ||||
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| die Einn. | 0 | 0 | 1.796.700 | 1.796.700 |
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| die Ausg. | 0 | 0 | 1.796.700 | 1.796.700 |
| b) | im Vermögenshaushalt | ||||
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| die Einn. | 0 | 0 | 226.600 | 226.600 |
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| die Ausg. | 0 | 0 | 226.600 | 226.600 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) bleibt gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,00 € unverändert.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,00 € um 140.000,00 € erhöht und damit auf 140.000,00 € neu festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, bleibt gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 299.400 € unverändert.
§ 5
Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert:
| Steuerart | erhöht um v.H. | vermindert um v.H. | gegenüber bisher v.H. | auf nunmehr v.H. |
| Grundsteuer A |
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| 271 v.H. | 271 v.H. |
| Grundsteuer B |
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| 389 v.H. | 389 v.H. |
| Gewerbesteuer |
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| 385 v.H. | 385 v.H. |
§ 6
Der Stellenplan - bleibt unverändert
§ 7
Erheblichkeitsgrenze - bleibt unverändert
§ 8
Diese Nachtragssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Gemeinde Reichenbach, den 23.04.2025
(im Original gezeichnet und gesiegelt)
Münch
Bürgermeister
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Reichenbach unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Diese Belehrung gilt für die o.g. Satzung.