Übersichtsplan - Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes (unmaßstäbliche Darstellung)
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
1. Änderung Bebauungsplan Allgemeines Wohngebiet "Bergstraße" Hermsdorf
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Hermsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 16.06.2025 beschlossen die 1. Änderung des Bebauungsplanes für das allgemeine Wohngebiet „Bergstraße“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen.
Anlass der Planung:
Im Ergebnis der Konkretisierung der Erschließungsplanung und unter Beachtung der Abstimmungen mit den ZWA Thüringer Holzland machte sich eine Anpassung der Lage der Versickerungsanlage erforderlich. Es gilt mittels 1. Änderung die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Verlagerung und damit verbunden zur Realisierung der notwendigen Versickerungsanlage zu schaffen.
Folgende Änderungen sind diesbezüglich am rechtswirksamen Bebauungsplan erforderlich:
| • | Verlagerung der Versickerungsanlage vom südöstlichen Plangebiet in das südwestliche Plangebiet unter Beibehaltung der Maßnahme G 2 |
| • | Wegfall eines Baugrundstückes |
| • | Anpassung der Baufeldnummerierung |
| • | Anpassung der Maßnahmen A 1 und A 3 |
Eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB ist im Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Geltungsbereich der 1. Änderung:
Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Hermsdorf:
| - | Flur 7: | Flurstücke 238/10; 238/11 - jeweils teilweise |
Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist nachfolgender Lageplan maßgebend.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung (Stand Juni 2025) wird im Zeitraum
vom 30.06.2025 bis einschließlich 18.07.2025
auf der Internetseite der VG Hermsdorf unter folgendem Link veröffentlicht:
https://www.vg-hermsdorf.de/oeffentliche-auslegungen.html
Zusätzlich können die Planunterlagen in der Bauabteilung der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf, (Am Alten Versuchsfeld 1, 07629 Hermsdorf) während der nachfolgenden Dienststunden eingesehen werden:
| Montag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.30 Uhr |
| Donnerstag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.30 Uhr |
| Freitag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Änderungen des Bebauungsplanes vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Die Stellungnahmen zu den Änderungen sind elektronisch per E-Mail an bauamt@vg-hermsdorf.de zu übermitteln. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der schriftlichen oder zur Niederschrift vorgebrachten Stellungnahme zu den o.g. Dienstzeiten.
Hinweise: Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nichtmöglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates anonymisiert beraten und entschieden.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:
Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (§ 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB).
Umweltprüfung
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB bei der 1. Änderung des Bebauungsplanes von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Hermsdorf, den 16.06.2025
Bürgermeister — Siegel