BV01/041/2025
ÜPL-Beschluss für die HH-Stelle 59001.95152 (Radweg Hermsdorf-Schleifreisen / Planungskosten) in Höhe von 45.297,68 €.
ÜPL-Beschluss für die HH-Stelle 59001.95152 (Radweg Hermsdorf-Schleifreisen / Planungskosten) in Höhe von 45.297,68 €.
Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
BV01/042/2025
Aufstellungsbeschluß zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Allgemeines Wohngebiet "Bergstraße"
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Hermsdorf beschließt am 16.06.2025 in öffentlicher Sitzung die 1. Änderung des Bebauungsplanes für das allgemeine Wohngebiet „Bergstraße“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen. | |
| 2. | Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst folgendes Flurstück der Gemarkung Hermsdorf: | |
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| - Flur 7: | Flurstück 238/3; |
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| Der in der Anlage befindliche Entwurf der 1. Änderung mit der zeichnerischen Umgrenzung des Änderungsbereiches ist Bestandteil dieses Beschlusses. | |
| 3. | Das Planverfahren wird auf der Grundlage des BauGB in der aktuell gültigen Fassung durchgeführt. | |
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| Die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Veröffentlichung/Auslegung in Kenntnis zu setzen und nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB digital zu beteiligen. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke durch Veröffentlichung/Auslage der Planunterlagen im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB gegeben. | |
| 4. | Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 (welche Art umweltrelevanter Informationen verfügbar sind) wird abgesehen. | |
| 5. | Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB). | |
Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
BV01/043/2025
Vergabe Straßenname für das Wohngebiet "Bergstraße" (Neuerschließung) zu "Waldblick"
Der Stadtrat beschließt, dem neu erschlossenen Wohngebiet „Bergstraße“ folgenden Straßennamen zu vergeben: „Waldblick“
Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.