Aufgrund des § 55 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Reichenbach folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
| Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1824.600 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 353.200 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Gesamthöhe von 40.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (A) | 271 v.H. |
| für sonstige Grundstücke (B) | 389 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 385 v.H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 304.100 € festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Als erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO gilt ein Betrag, wenn er 8 % der Gesamtausgaben übersteigt.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft
Gemeinde Reichenbach, den 08.06.2026
(im Original gezeichnet und gesiegelt)
Münch
Bürgermeister
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Reichenbach unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Diese Belehrung gilt für die o. g. Satzung.