- Neuaufstellung -
&
- Aufhebung -
Der Gemeinderat der Gemeinde St. Gangloff hat die Vorentwurfsunterlagen für das o. g. gemeinsame Verfahren gebilligt und zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 / § 4 Abs. 1 BauGB bestätigt. Planungsziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung und zur Erweiterung des vorhandenen Logistikunternehmens und damit die nachhaltige Nutzung bereits umfassend vorbelasteter Flächen des Plangebietes.
Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Anlage zu dieser Bekanntmachung zu entnehmen.
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt, so dass ergänzend zum Bebauungsplan mit der Begründung auch ein Umweltbericht erforderlich wird.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Bevölkerung über die allgemeinen Ziele und den Zweck der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert. Hierzu wird der Vorentwurf der Planungsunterlagen zu den o. g. Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
29. Juni 2026 bis zum 31. Juli 2026
auf den Internetseiten der VG Hermsdorf (www.vg-hermsdorf.de/oeffentliche-auslegungen) sowie des Planungsbüros GÖL mbH (www.goel.de) zur Einsichtnahme durch die Öffentlichkeit bereitgestellt. Zudem werden die Vorentwurfsunterlagen während der nachfolgenden Zeiten im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf (Am Alten Versuchsfeld 1, 07629 Hermsdorf) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
| Montag | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Während dieser Auslegungszeiten können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf vorgebracht werden (z. B. schriftlich, elektronisch oder zu den o. g. Zeiten zur Niederschrift). Elektronische Stellungnahmen sind zu richten an: bauamt@vg-hermsdorf.de
St. Gangloff, den 26. Mai 2026
Frank Wiedenhöft
(Bürgermeister)