Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) hat der Gemeinderat der Gemeinde Reichenbach in der Sitzung am 19.06.2023 die folgende Aufhebungsatzung beschlossen:
Artikel 1
Die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Reichenbach vom 29.09.2018 wird aufgehoben.
Artikel 2
Diese Aufhebungssatzung tritt rückwirkend mit Ablauf des 31.12.2022 in Kraft.
(im Original gezeichnet und gesiegelt)
Reichenbach, den 11.07.2023
Steingrüber
Bürgermeister
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Reichenbach unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Diese Belehrung gilt für die o.g. Satzung.