Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 26. Januar 2003 (GVBl. S. 41, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), des § 48 Abs. 1 und 5 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) vom 05. Februar 2002 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. November 2020 (GVBl. S. 559), sowie der §§ 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396), hat der Stadtrat der Stadt Hermsdorf in seiner Sitzung am 12.06.2023 folgende Änderungssatzung beschlossen.
§ 3 Abs. 2 Satz 3
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§ 6
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 02.09.2018 in Kraft.
Hermsdorf, den 11.07.2023
(im Original gezeichnet und gesiegelt)
Hofmann
Bürgermeister
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Hermsdorf unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Diese Belehrung gilt für die o.g. Satzung.