Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2024 (GVBl. S. 127) in Verbindung mit § 14 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) vom 07. Januar 1992 (GVBl. S. 23), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 05. Februar 2008 (GVBl. S. 22) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 06.02.2024 (GVBl. S 14) und der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) vom 27. Januar 2009 (GVBl. S 39) in der jeweils gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Mörsdorf in seiner Sitzung am 21.05.2024 folgende 1. Änderung der Feuerwehrsatzung beschlossen:
§ 10 Abs. 2 Satz 1
Die Jugendfeuerwehr Gemeinde Mörsdorf ist der freiwillige Zusammenschluss von Kindern und Jugendlichen im Alter vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
§ 16
Inkrafttreten
(2) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Mörsdorf, den 04.07.2024
(im Original gezeichnet und gesiegelt)
Dr. med Schneider
Bürgermeisterin
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Mörsdorf unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Diese Belehrung gilt für die o.g. Satzung.