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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 7/2025
Amtlicher Teil
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Gemeinde Mörsdorf

In der Gemeinderatssitzung am 16.06.2025 wurde folgender öffentlicher Beschluss gefasst:

BV03/038/2025

Beschluss über die Anpassung der Kindertagesstättengebühren

in der Gemeinde Mörsdorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Mörsdorf beschließt gemäß § 2 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in Verbindung mit § 29 Abs. 1 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) die Anpassung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen in der kommunalen Kindertageseinrichtung, betrieben durch die AWO SHK.

1. Beitragssätze

Ab dem 01.01.2026 gelten folgende monatliche Elternbeiträge für Kinder im Alter von 1 Jahr bis zum Schuleintritt (ausgenommen beitragsfreie Jahre):

2. Beitragsfreie Jahre

Die letzten zwei Kindergartenjahre vor der Einschulung sind für alle Kinder beitragsfrei. Die Finanzierung dieser Jahre erfolgt durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Die entsprechenden Landesmittel werden direkt an die Gemeinde Mörsdorf weitergeleitet.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.