BV03/038/2025
Beschluss über die Anpassung der Kindertagesstättengebühren
in der Gemeinde Mörsdorf
Der Gemeinderat der Gemeinde Mörsdorf beschließt gemäß § 2 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in Verbindung mit § 29 Abs. 1 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) die Anpassung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen in der kommunalen Kindertageseinrichtung, betrieben durch die AWO SHK.
1. Beitragssätze
Ab dem 01.01.2026 gelten folgende monatliche Elternbeiträge für Kinder im Alter von 1 Jahr bis zum Schuleintritt (ausgenommen beitragsfreie Jahre):
| Kind in der Familie | Monatlicher Beitrag |
| Erstes Kind | 210,00 € |
| Zweites Kind | 170,00 € |
| ab dem dritten Kind | beitragsfrei |
2. Beitragsfreie Jahre
Die letzten zwei Kindergartenjahre vor der Einschulung sind für alle Kinder beitragsfrei. Die Finanzierung dieser Jahre erfolgt durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Die entsprechenden Landesmittel werden direkt an die Gemeinde Mörsdorf weitergeleitet.
Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.