Der Gemeinderat der Gemeinde Schleifreisen hat in seiner Sitzung am 19.06.2025 mit Beschluss Nr. BV02/006/2025 die Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Schleifreisen beschlossen.
Die Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Schleifreisen wurde dem Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt. Die Genehmigung der Satzung liegt mit Schreiben vom 07.07.2025 vor.
Die Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Schleifreisen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Schleifreisen, den 15.07.2025
(im Original gezeichnet und gesiegelt)
Teller
Bürgermeister