Auf Grund des § 60 Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Stadt Hermsdorf folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
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| erhöht (+) | vermindert (-) | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge | |
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| um | um | gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt auf |
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| € | € | € | € |
| a) | im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 181.000 | -10.000 | 15.423.500 | 15.594.500 |
| die Ausgaben | 181.000 | -10.000 | 15.423.500 | 15.594.500 |
| b) | im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 0 | 0 | 2.162.900 | 2.162.900 |
| die Ausgaben | 0 | 0 | 2.162.900 | 2.162.900 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,00 € um 0,00 € vermindert / 0,00 € - erhöht und damit auf 0,00 € neu festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,00 € um 0,00 € vermindert / 0,00 € -erhöht und damit auf 0,00 € neu festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von € um € vermindert -erhöht- und damit auf € neu festgesetzt.
- bleibt unverändert -
§ 5
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert:
| Steuerart | erhöht um v.H. | vermindert um v.H. | gegenüber bisher v.H. | auf nunmehr v.H. |
| Grundsteuer A Grundsteuer B Grundsteuer C |
| — — 700 v.H. | 280 v.H. 390 v.H. 700 v.H. | 280 v.H. 390 v.H. 0 v.H. |
| Gewerbesteuer | 25 v.H. |
| 385 v.H. | 410 v.H. |
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Im Übrigen bleiben die bisherigen Festsetzungen der Haushaltssatzung bestehen.
§ 8
Diese Nachtragssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft
Stadt Hermsdorf, den 02.07.2025
(im Original gezeichnet und gesiegelt)
Bürgermeister
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Hermsdorf unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Diese Belehrung gilt für die o.g. Satzung.