Aus gegebenem Anlass möchte die Stadt Hermsdorf auf Ihre Gestaltungssatzung aufmerksam machen. Unter § 7 der Gestaltungssatzung fallen Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien (u.a. Photovoltaikanlagen). Diese sind im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung rechtzeitig vor der Installation bei der Stadt Hermsdorf anzuzeigen. Wir bitten um Beachtung bei der Planung Ihrer Anlagen.
Die Gestaltungssatzung ist im Internet unter der VG Hermsdorf / Verwaltung / Satzungen / Gestaltungssatzung einsehbar.