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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil
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Öffentlichen Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Mörsdorf am 21.06.2026

1.

Der Wahlausschuss der Gemeinde Mörsdorf hat mit Sitzung vom 23.06.2026 folgende Ergebnisse der Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Mörsdorf öffentlich festgestellt:

Anzahl der Wähler und gültige sowie ungültige Stimmen:

 

Folgender Bewerber ist nach § 24 Abs. 8 ThürKWG gewählt worden:

 

2.

Der Wahlausschuss der Gemeinde Mörsdorf hatte keine Beanstandungen. Das Wahlergebnis wurde am 23.06.2026 in öffentlicher Sitzung bekanntgegeben.

3.

Jeder Wahlberechtigte und auch jeder in einem zugelassenen Wahlvorschlag aufgestellte nicht wahlberechtigte Bewerber kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, der Kommunalaufsicht des Saale-Holzland-Kreises, Im Schloss, 07607 Eisenberg wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

4.

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter sowie für alle Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtenregister sind.

Mörsdorf, 23.06.2026

Seidler

Wahlleiterin