BV03/012/2026
1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mörsdorf
Billigungs- und Auslegungsbeschluss in der Fassung vom Juni 2
Der Gemeinderat der Gemeinde Mörsdorf beschließt:
Der Planentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Mörsdorf wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2026 beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2026 gebilligt. Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Mörsdorf mit der Begründung einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die nach § 4 Absatz 2 Beteiligten sollen von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt werden. Die Internetseite oder Internetadresse, unter der die genannten Unterlagen eingesehen werden können, die Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und welche anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten nach Satz 2 bestehen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.