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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil
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Informationen aus dem Steueramt

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform

Mit der Umsetzung der Grundsteuerreform nach dem Bundesmodell zum 01.01.2025 kam es in Thüringen zu Aufkommensverschiebungen. Insbesondere wurden Nichtwohngrundstücke im Vergleich zu Wohngrundstücken bevorzugt, weshalb Wohnraum in Thüringen durch die Umsetzung der Grundsteuerreform zum Teil übermäßig belastet wurde. Zur Korrektur der entstandenen Aufkommensverschiebung wurde durch die Thüringer Landesregierung im November 2025 das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR) erlassen.

Die gesetzliche Anpassung betrifft ausschließlich den Bereich der bebauten Grundstücke. Dort haben sich folgende Änderungen ergeben:

Für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft sowie den Bereich der unbebauten Grundstücke ergeben sich keine Änderungen bei der Grundsteuermessbetragsfestsetzung. Inwieweit die durch die Städte und Gemeinden ggf. veranlassten Hebesatzanpassungen auch Einfluss auf diese Grundsteuerobjekte haben, entzieht sich der Einflusssphäre des Thüringer Finanzministeriums und kann nur individuell betrachtet werden.

Quelle:

https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer/landeseigene-regelung

Die Finanzämter werden voraussichtlich Ende Juli die geänderten Grundsteuermessbescheide an die Grundstückseigentümer versenden.

Auf Grundlage des neuen Grundsteuermessbetrages aus v.g. Bescheiden und des gemeindlichen Hebesatzes, errechnen sich für die Grundstückseigentümer die zu leistenden Grundsteuern.

Nach Festsetzung der Hebesätze werden die neuen Grundsteuerbescheide durch die VG Hermsdorf im Namen der Gemeinden voraussichtlich im Zeitraum von Januar 2027 bis Februar 2027 versendet.