| In der | |||||
| Gemeinde | Reichenbach |
|
|
|
|
| Gemarkung | Reichenbach | Flur | 1 | Flurstück | 115/15 zu 41 |
wurde eine
Grenzwiederherstellung
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574), in der jeweils geltenden Fassung, durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den von den Erben der verstorbenen Eigentümer des Flurstücks 41, Frau Anni Miaskiewicz, Frau Waltraut Hauke, Herr Hermann Hauke, Herr Walter Hauke und Herr Gerhard Otto,
vom 04.09.2023 bis 05.10.2023
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
in den Räumen der Vermessungsstelle des
ÖbVI Dipl.-Ing. Torsten Hentschel
Rodaer Straße 24 in 07629 Hermsdorf
eingesehen werden.
Bitte einen Legitimationsnachweis mitbringen (Personalausweis, Vollmacht, Erbschein o. ä.).
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei ÖbVI Torsten Hentschel, Rodaer Straße 24 in 07629 Hermsdorf schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Hermsdorf, den 09.08.2023