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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 8/2023
Amtlicher Teil
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Anlage zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schleifreisen (Feuerwehrgebührensatzung)

Tarife über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schleifreisen

Der Tarif für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr nach § 3 der Gebührensatzung setzt sich aus nachfolgend aufgeführten Sachkosten zusammen.

Die Sachkosten beziehen sich auf die Benutzungsdauer. Beim Einsatz von Fahrzeugen werden deren Einzelgeräte nicht gesondert berechnet.

1.

Personalkosten

1.1.

Brand – und Hilfeleistungseinsätze

minütlich

Ortsbrandmeister, Wehrführer,

Einsatzleiter und übrige Einsatzkräfte

0,48 €

1.2.

Brandsicherungswache

Einsatzleiter je Person

und übrige Einsatzkräfte je Person

0,33 €

1.3.

Missbräuchliche Alarmierung

der Feuerwehr je nach Ausrückstärke

und Zeitaufwand

250,00 € bis

1.000,00 €/Std.

2.

Stundensätze und km-Tarife

für Fahrzeuge

2.1.

Gebühren für den Einsatz

von Fahrzeugen

minütlich

KLF (Kleinlöschfahrzeug)

0,78 €

2.2.

Kilometerpauschale je km

KLF (Kleinlöschfahrzeug)

11,00 € / km

3.

Gebühren für den Einsatz

von Feuerwehranhängern und Geräten

3.1.

Aggregate

minütlich

Stromaggregat

0,63 €

3.3.

Sonstige feuerwehrtechnische Geräte

minütlich

Pkw Anhänger

0,38 €

4.

Kosten für Verbrauchsmaterialien

Gemäß der Festlegungen des § 5 Abs. 5 a), c) bis d) der Gebührenordnung sind bei der Gebührenbemessung für die Wiederbeschaffung von Verbrauchsmaterialien (z.B. Ölbindemittel, Schaummittel, Löschpulver, Druckluftgasflaschenfüllung usw.) sowie für die Reparatur oder Ersatzbeschaffung von beschädigten, unbrauchbar gewordenen oder abhanden gekommenen feuerwehreigenen Geräten und Ausrüstung die aktuell gültigen Preise kostendeckend zugrunde zu legen.

Schleifreisen, den 18.07.2023

(im Original gezeichnet und gesiegelt)

T e l l e r

Bürgermeister