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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 8/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf

über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Die Verwaltungsgemeinschaft mit ihren Mitgliedsgemeinden Stadt Hermsdorf, Gemeinde Mörsdorf, Gemeinde Reichenbach, Gemeinde Schleifreisen und Gemeinde St. Gangloff haben in ihren Sitzungen die Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen des Amtsgerichtsbezirkes Stadtroda für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2028 aufgestellt.

Gemäß den Bestimmungen des § 36 Absatz 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) liegen diese Vorschlagslisten in der Zeit

vom 28.08.2023 bis 08.09.2023

zu jedermanns Einsicht in der Hauptabteilung, Koordinierung, Zimmer 328

der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf in 07629 Hermsdorf, Am Alten Versuchsfeld 1 aus.

Die Einsicht ist zu folgenden Zeiten möglich.

Montag

9.00 -12.00 Uhr

Dienstag

9.00 -12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr

Donnerstag

9.00 -12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr

Freitag

9.00 -12.00 Uhr

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll in der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf (Koordinierung) in 07629 Hermsdorf, Am Alten Versuchsfeld 1 Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 32 und 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Die Vorschriften sind der Vorschlagsliste beigefügt und können während der Auflegungszeit eingesehen werden.

Hermsdorf, den 08.08.2023

Möbius

Gemeinschaftsvorsitzende