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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 8/2024
Nichtamtlicher Teil
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Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hermsdorf

Richtigstellung

Bei der Veröffentlichung der Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Hermsdorf im Amtsblatt Nr.: 6 vom 29.06.2024, Seiten 20-22, sind wegen eines Setzfehlers zu berichtigen:

Im § 2, Abs. (2) unter 1.1.1 sind die Gliederungs- kennungen und die Gebührenangaben nicht den betreffenden Zeilen zugeordnet. Dieses Versehen beeinträchtigt die Gültigkeit der veröffentlichten Satzung nicht, da im Rechtsfall das Original maßgeblich ist. Die Gebührensatzung ist somit zum 1. Juli 2024 in Kraft getreten.

Text entsprechend Original:

1.1

Erdgrabstätten

1.1.1

Erdwahlgrabstätten

1.1.1.1

Einzel-Erdwahlgrabstätte,

je Grabstelle

(1 Sarg und bis zu 2 Urnen)

44,00

1.1.1.2

Mehrfach-Erdwahlgrabstätten

(das 2-, 3- bzw. 4-fache von 1.1.1.1)

1.1.1.3

Erdwahlgrabstätte als Gruft,

je Grabstelle

(1 Sarg und bis zu 2 Urnen)

44,00

Friedhofsverwaltung,

Hermsdorf, 04.07.2024