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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 8/2024
Nichtamtlicher Teil
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Verkehrsberuhigung zum Schutz der Fußgänger

Straßen dienen der Mobilität von Fahrzeugen und sollen ein zügiges Vorankommen ermöglichen. Dennoch gilt es zu beachten, dass in geschlossenen Ortschaften der Schutz der Fußgänger / Straßenverkehrsteilnehmer vor Unfällen, Lärm und Abgasen eine wichtige Rolle spielt.

Um in Zukunft den Straßenverkehrsteilnehmern diesen Schutz zu bieten, gilt ab sofort in dem Bereich Grünstädter Platz eine Tempolimit von 30 km/h.