Thüringer Landesamt für Erfurt, den 28. Juli 2026
Bodenmanagement und Geoinformation
Hohenwindenstraße 13a
99086 Erfurt
Flurbereinigungsverfahren Reichenbach
Az.: 2-2-0397
1. | Einstellung des Flurbereinigungsverfahrens Reichenbach |
| Nach § 9 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), wird das mit Anordnungsbeschluss des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera vom 17. August 2018, Az. 2-2-0397, eingeleitete Flurbereinigungsverfahren Reichenbach, Landkreise Greiz und Saale-Holzland eingestellt. | |
2. | Teilnehmergemeinschaft |
| Mit der Unanfechtbarkeit dieses Beschlusses erlischt die Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Reichenbach. | |
3. | Herstellung eines geordneten Zustandes |
| Maßnahmen der Flurbereinigungsbehörde zur Herstellung eines geordneten Zustandes und zum Ausgleich entstandener Kosten sind nicht erforderlich. | |
4. | Auslegung des Beschlusses mit Begründung |
| Eine mit Gründen versehene Abschrift dieses Beschlusses liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung für die Flurbereinigungsgemeinden und die angrenzenden Gemeinden | |
| - | Reichenbach und St. Gangloff sowie für Mörsdorf, Schleifreisen und Hermsdorf am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf, Am Alten Versuchsfeld 1, 07629 Hermsdorf, |
| - | Kraftsdorf, Straße der Einheit 63, 07586 Kraftsdorf, |
| - | Bad Klosterlausnitz und Tautenhain, Am Markt 3, 07639 Bad Klosterlausnitz, |
| - | Saara und Lindenkreuz am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Münchenbernsdorf, Karl-Marx-Platz 13, 07589 Münchenbernsdorf, |
| - | Stadt Gera, Am Kornmarkt 12, 07545 Gera |
| - | Bad Köstritz, Heinrich-Schütz-Straße 4, 07586 Bad Köstritz |
| - | Tautendorf, Eineborn, Ottendorf und Lippersdorf-Erdmannsdorf am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Hügelland Täler, Pfarrwinkel 10, 07646 Tröbnitz |
| während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. | |
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim
Thüringer Landesamt
für Bodenmanagement und Geoinformation
Flurbereinigungsbereich Ostthüringen
Burgstraße 5
07545 Gera
einzulegen.
Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.
Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tIbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.