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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 8/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans „die Teßen-Felder, an der Tesse“ der Gemeinde St. Gangloff einschliesslich Begründung

Der Gemeinderat der Gemeinde St. Gangloff hat in der Sitzung am 24.06.2026 den Entwurf der 1. Änderung“ des Bebauungsplans „Die Teßen-Felder, An der Tesse“, bestehend aus Teil A Planzeichnung und Teil B Festsetzungen, sowie der Begründung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

Die 1. Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. §13 BauGB. Im vereinfachten Verfahren kann auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach §3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden, ebenso wie auf die Umweltprüfung gem. §2 Abs.4, dem Umweltbericht nach § 2a, von den Angaben nach §3 Abs.2 Satz 4 und von der zusammenfassenden Erklärung § 6a Abs.1 und § 10a Abs. 1 abgesehen werden.

Anhand des Entwurfs der 1. Änderung und den Erläuterungen über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung wird die Öffentlichkeit unterrichtet und kann sich zum Entwurf äußern.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen werden zusätzlich während der Auslegungsfrist vom 24.07.2026 gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB über das Internet eingestellt und können auf dem Internetportal der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Hermsdorf/Thüringen unter www.vg-hermsdorf.de unter Bauleitplanungen/Öffentliche Auslegungen eingesehen werden und ist

vom 31.08.2026 bis 02.09.2026 abrufbar.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans einschließlich der Begründung, liegt in der Zeit vom

31.08.2026 bis einschließlich 02.10.2026

im Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf (Stadthaus), 07629 Hermsdorf/Thüringen,Am Alten Versuchsfeld 1, im 2.Dachgeschoß in der Bauabteilung, während folgender Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Freitag 

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.

Stellungnahmen können auch per E-Mail an bauamt@vg-hermsdorf.de Betreff: Stellungnahme Entwurf der 1. Änderung Bebauungsplan „Die Teßen-Felder, An der Tesse“ eingereicht werden.

Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Hinweis: für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen steht ein Aufzug zur Verfügung.

St. Gangloff, den 07.08.2026 

Frank Wiedenhöft

Bürgermeister St. Gangloff