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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde St. Gangloff 2023

der Gemeinde St. Gangloff für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 55 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde St. Gangloff folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen mit

und

2.572.000 €

in den Ausgaben mit

2.572.000 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen mit

und

649.700 €

in den Ausgaben mit

649.700 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 3.406.500 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (A)

302 v.H.

für sonstige Grundstücke (B)

404 v.H.

2. Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 428.665 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Als erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO gilt ein Betrag, wenn er 8 % der Gesamtausgaben übersteigt.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2023 in Kraft.

Gemeinde St. Gangloff, den 12.09.2023

(im Original gezeichnet und gesiegelt)

Wiedenhöft / Bürgermeister

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde St. Gangloff. unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Diese Belehrung gilt für die o.g. Satzung.