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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde St. Gangloff hat in seiner Sitzung am 17.09.2025 mit Beschluss - Nr. BV05/014/2025 die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan 2025 der Gemeinde St. Gangloff beschlossen.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2025 der Gemeinde St. Gangloff wurden dem Landratsamt des Saale - Holzland - Kreises als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.

Die Genehmigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2025 liegt mit Schreiben vom 18.09.2025 vor.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2025 der Gemeinde St. Gangloff werden hiermit öffentlich bekannt gemacht und sind für die Dauer vom 29.09.2025 bis 13.10.2025 im Stadthaus Hermsdorf, Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf, Am Alten Versuchsfeld 1, Zimmer 427 während der Sprechzeiten einzusehen.

St. Gangloff, 18.09.2024

(im Original gezeichnet und gesiegelt)

Wiedenhöft

Bürgermeister