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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 9/2025
Nichtamtlicher Teil
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Wind und Sonne - erneuerbare Energie - wie geht es weiter?

Um es gleich am Anfang klarzustellen:

Die Nutzung erneuerbarer Energie halten wir für sinnvoll und notwendig. Der Begriff „erneuerbare Energien“ ist aber aus physikalischer Sicht irreführend. Nur wenn wir unsere Lebenszeit, die nach kosmischen Maßstäben nicht mal die einer Eintagsfliege erreicht, betrachten, scheint sich unsere „verbrauchte“ Energie ständig zu „erneuern“. Wenn wir aber dafür unsere Natur und Umwelt belasten oder gar zerstören, kehrt sich der Nutzen der erneuerbaren Energie sehr schnell in sein Gegenteil um. Dieser Umstand ist nachhaltig.

Am 04.06.2025 hat die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen (RPG OT) den Entwurf des sachlichen Teilplanes „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“ beschlossen. Die Rahmenbedingungen wurden im „Landesentwicklungsbericht Thüringen 2024“ auf Seite 31 veröffentlicht. Diese Rahmenbedingungen wurden durch Herrn Melzer, Präsident der Regionalen Planungsgemeinschaft, vor der Beschlussfassung nochmals zusammengefasst: eigene Notiz des Verfassers, Zitat:

Wir planen heute mit dem 1,4-%-Ziel. Das ist das Mindeste, was wir machen müssen.“

In einer Anhörung am 20.07.2025 haben wir Herrn Buchner, verantwortlich in der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen, mit dieser Aussage konfrontiert. Die Antwort war für uns überraschend:

Die Fläche (1,4 %) stellt das Minimum dar, was bis 2027 realisiert werden muss. Es können aber weitere Flächen aus dem Reservepool einbezogen werden.“

(max. 798 ha, der Verfasser) Auf diese Möglichkeit wurde in der öffentlichen Sitzung nicht hingewiesen. Selbst wenn den beschließenden Vertretern dieses Verfahren bekannt war, wurde die anwesende Öffentlichkeit getäuscht.

Grundlage für sämtliche Aktivitäten ist das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG). Das ist eine bundesgesetzliche Vorgabe, die unter anderem festlegt, dass 2 % der Landesfläche für Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden müssen. Ob diese Regelung sinnvoll ist oder nicht, spielt keine Rolle. Dazu wurde durch die RPG OT untersucht, welche Flächen dazu geeignet sind. Die ungeeigneten Flächen wurden als Tabuflächen gekennzeichnet und in einer „Tabukarte“ veröffentlicht. Unter bestimmten festgelegten Umständen müssen die Tabuflächen aber nicht in Windvorranggebieten dargestellt werden. Wir haben auch festgestellt, dass selbst bekannte Tabuflächen missachtet werden. Die verbindlichen Festlegungen der RPG OT werden also auf Kosten unserer Natur und Umwelt folgenlos für die Windradfirmen missachtet.

Das bedeutendste Windvorranggebiet innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf ist das Gebiet W-20. Auf der Fläche 16.01/3, östlich der A9, werden drei der geplanten WEA in der Wasserschutzzone III (WSZ 3) errichtet. Aus der WSZ 3 wird jedoch die WSZ 2 gespeist und damit die Wasserversorgung von St. Gangloff gesichert. Wenn also die unter- und oberirdischen Wasserflüsse in der WSZ 3 aus Unkenntnis zerstört oder beeinträchtigt werden, wird auch die Wasserversorgung von St. Gangloff gestört.

Wir halten es für absolut notwendig, das gesamte Be- und Entwässerungssystem genau zu untersuchen, um mögliche negative Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung und damit auf die grundlegende Daseinsvorsorge auszuschließen.

Daseinsvorsorge bezeichnet die staatliche Aufgabe, Güter und Leistungen bereitzustellen, die für ein menschliches Dasein notwendig sind. Dies umfasst u. a. Energie- und Wasserversorgung …

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-europalexikon/176770/daseinsvorsorge/

Weiter Informationen unter:

www.BI-Holzland.com