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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
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Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde St. Gangloff für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund des § 60 Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde St. Gangloff folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

266.100

-324.200

2.627.700

2.569.600

174.100

-232.200

2.627.700

2.569.600

1.690.600

-210.800

3.161.400

4.641.200

1.552.400

-72.600

3.161.400

4.641.200

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 962.800,00 € um 894.000,00 erhöht und damit auf 1.856.800,00 € neu festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,00 € um 0,00 € vermindert / 0,00 -erhöht und damit auf 0,00 € neu festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 437.950 € um 9.700 € vermindert und damit auf 428.250 € neu festgesetzt.

§ 5

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert:

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Im Übrigen bleiben die bisherigen Festsetzungen der Haushaltssatzung bestehen.

§ 8

Diese Nachtragssatzung tritt mit dem 1.Januar 2025 in Kraft

Gemeinde St. Gangloff, den 18.09.2025

(im Original gezeichnet und gesiegelt)

Bürgermeister

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde St. Gangloff unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Diese Belehrung gilt für die o. g. Satzung.