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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 9/2026
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Mörsdorf

Veröffentlichung des Entwurfs der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Mörsdorf gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Mörsdorf hat in seiner Sitzung am 29.06.2026 den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Mörsdorf, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den vorliegenden Fachgutachten, in der Planfassung Juni 2026 gebilligt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbe- und Sondergebiet Auf dem Berg 100“ durchgeführt. Ziel ist die Anpassung des wirksamen Flächennutzungsplans an die geplanten Nutzungen im Bereich der bestehenden Tierhaltungs- und Biogasanlage, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Weiterentwicklung des Standortes zu schaffen. Hierzu sollen Darstellungen für ein Sondergebiet „Tierhaltung“, ein Sondergebiet „Energiegewinnung aus Biomasse“ sowie bestehende gewerbliche Nutzungen aufgenommen werden. Die Planung dient insbesondere der Modernisierung der Tierhaltungsanlagen, der Optimierung der Energiegewinnung aus Biomasse sowie der Errichtung emissionsmindernder technischer Anlagen.

Der Planungsraum befindet sich südöstlich der Ortslage Mörsdorf im Saale-Holzland-Kreis und umfasst einen bereits langjährig durch Tierhaltung, Biogasproduktion und gewerbliche Nutzungen geprägten Bereich mit einer Größe von rund 10 ha.

Die Entwurfsunterlagen werden in der Zeit vom 28.09.2026 bis einschließlich 30.10.2026 im Internet auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf unter dem Link https://www.vg-hermsdorf.de/oeffentliche-auslegungen.html veröffentlicht.

Zusätzlich können die Planunterlagen während des Veröffentlichungszeitraums im

Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf

Am Alten Versuchsfeld 1

07629 Hermsdorf / Thüringen

während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden und können insbesondere an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: bauamt@vg-hermsdorf.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.

Wesentliche umweltbezogene Unterlagen

Folgende umweltbezogene Unterlagen liegen vor und werden mit veröffentlicht:

•

Umweltbericht zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans (Juni 2026)

•

Begründung zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans (Juni 2026)

•

Biotopkartierung (Stand Juni 2026)

•

Immissionsprognose für Geruch, Ammoniak, Stickstoff, Staub und Bioaerosole

•

Schallimmissionsprognose gemäß TA Lärm

•

Emissions- und Immissionsbewertung für die geplante LNG-Anlage

•

Sicherheitsbericht nach Störfall-Verordnung (12. BImSchV)

Wesentliche umweltbezogene Informationen

Schutzgut Mensch einschließlich menschliche Gesundheit

•

Betrachtung der Geruchs-, Staub-, Bioaerosol-, Ammoniak- und Stickstoffimmissionen.

•

Untersuchung der Lärmauswirkungen der geplanten Anlagen.

•

Rückbau eines offenen Gärrestbeckens und Ersatz durch gasdicht abgedeckte Behälter.

•

Einsatz von Abluftreinigungsanlagen und emissionsmindernder Technik.

•

Aussagen zu Sicherheitsanforderungen nach Störfall-Verordnung.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

•

Erfassung und Bewertung vorhandener Biotoptypen.

•

Aussagen zum Artenschutz, insbesondere zu Vögeln und Fledermäusen.

•

Erhalt bestehender wertgebender Gehölzstrukturen.

•

Hinweise auf Bauzeitenregelungen zum Schutz der Avifauna.

•

Neuanlage von Gehölzstrukturen als Ausgleichsmaßnahme.

Schutzgut Fläche

•

Darstellung des bereits stark vorbelasteten und teilweise versiegelten Standortes.

•

Aussagen zu zusätzlicher Flächeninanspruchnahme und baulicher Verdichtung.

•

Maßnahmen zur Begrenzung weiterer Flächenversiegelungen.

Schutzgut Boden

•

Angaben zu bestehenden Bodenverhältnissen und Vorbelastungen.

•

Bewertung möglicher Bodenversiegelungen und Bodenfunktionsverluste.

•

Maßnahmen zum Bodenschutz, zur Oberbodensicherung und zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen.

•

Kompensationsmaßnahmen für unvermeidbare Eingriffe.

Schutzgut Wasser

•

Aussagen zu Oberflächenwasser und Grundwasser.

•

Bewertung möglicher Auswirkungen durch Bau- und Betriebsabläufe.

•

Maßnahmen zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen.

•

Anforderungen an Havarievorsorge und Niederschlagswasserbewirtschaftung.

Schutzgut Luft und Klima

•

Aussagen zu Geruchs-, Ammoniak-, Stickstoff- und Staubemissionen.

•

Bewertung der Auswirkungen auf die Luftqualität.

•

Emissionsmindernde Maßnahmen durch technische Anlagen.

•

Auswirkungen der Biogasaufbereitung und LNG-Produktion.

•

Angaben zum Beitrag erneuerbarer Energien und zu klimabezogenen Wirkungen.

Schutzgut Landschaft

•

Bewertung des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion.

•

Erhalt vorhandener Gehölzbestände.

•

Eingrünung des Standortes durch zusätzliche Gehölzpflanzungen.

•

Aussagen zur landschaftlichen Einbindung geplanter Anlagen.

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

•

Angaben zum derzeitigen Kenntnisstand hinsichtlich Bau- und Bodendenkmälern.

•

Hinweise zum Umgang mit möglichen Zufallsfunden während der Bauausführung.

Schutzgebiete und Natura-2000-Gebiete

•

Aussagen zu nationalen und europäischen Schutzgebieten im Umfeld.

•

Bewertung möglicher Auswirkungen auf das FFH-Gebiet „Zeitzgrund - Teufelstal - Hermsdorfer Moore“.

•

Bewertung von Stickstoffdepositionen und Ammoniakeinträgen.

Im Verfahren liegen außerdem die bisher eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vor, soweit diese umweltbezogene Informationen enthalten. Diese Stellungnahmen werden ebenfalls veröffentlicht und sind Bestandteil der Auslegungsunterlagen.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätte geltend gemacht werden können.

Datenschutzinformation

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Thüringer Datenschutzrecht. Sofern eine Stellungnahme abgegeben wird, werden die angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz können bei der Gemeinde Mörsdorf bzw. der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf eingesehen werden.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass der Bekanntmachung eine Übersichtskarte mit der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der 1. Änderung des Flächennutzungsplans beigefügt ist.

Gemeinde Mörsdorf, den 11.09.2026

Tim Gollmann 

Bürgermeister - Siegel - 

Anlage