1. Steuerfestsetzung
a) Grundsteuer
Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2023 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in derselben Höhe wie für das Jahr 2022 durch die öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamtes ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.
b) Ersatzbemessung nach § 42 GrStG
Für Steuerpflichtige, bei denen die Festsetzung der Grundsteuer nach der Ersatzbemessungsgrundlage des § 42 Grundsteuergesetz erfolgt, ist die Steueranmeldung bei baulichen Veränderungen bzw. Nutzungsänderungen neu abzugeben. Das entsprechende Formular ist im Steueramt der Gemeindeverwaltung Helbedündorf erhältlich. Für alle anderen Steuerpflichtigen erfolgt die Festsetzung der Grundsteuer nach der Erhebung bzw. Schätzung aus dem Vorjahr.
c) Hundesteuer
Die Hundesteuer der Gemeinde Helbedündorf beträgt für den Ersthund 40,00 Euro, für den Zweithund 60,00 Euro, für jeden weiteren Hund 100,00 Euro. Gegenüber dem Kalenderjahr 2022 ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2023 verzichtet wird.
Die Hundesteuer 2023 wird mit dem im zuletzt erteilten Hundesteuerbescheid festgesetzten Betrag am 01.07.2023 fällig.
2. Zahlungsaufforderung
Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer und die Hundesteuer für 2023 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid/Hundesteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Gemeindekasse zu überweisen oder einzuzahlen.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Helbedündorf, Rasenweg 5, 99713 Helbedündorf schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Gemeinde Helbedündorf
Steueramt