Der am 18. November 2024 beschlossenen Haushaltssatzung 2025 wurde mit Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Kyffhäuserkreis, vom 11.12.2024 die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt. Die Bekanntmachung erfolgt im Bekanntmachungsorgan des TAZ „Amtsblatt des Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes Helbe-Wipper“ (elektronische Ausgabe).
Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme für die Dauer von zwei Wochen ab dem Datum der Bekanntmachung in den Räumlichkeiten des TAZ in der Alexander-Puschkin-Promenade 27, 99706 Sondershausen während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Darüber hinaus wird der Wirtschaftsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss dieses Wirtschaftsjahres zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Sondershausen, 18. Dezember 2024
gez. Grimm
Verbandsvorsitzender
Hinweis: Die Ausgaben des verbandseigenen Amtsblatts sind einsehbar auf der Internetseite des TAZ unter: https://www. taz-helbe-wipper.de/de/Amtsblatt/Ausgaben/