1. Steuerfestsetzung
Hundesteuer
Die Hundesteuer der Gemeinde Helbedündorf beträgt für den Ersthund 40,00 Euro, für den Zweithund 60,00 Euro, für jeden weiteren Hund 100,00 Euro. Gegenüber dem Kalenderjahr 2024 ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2025 verzichtet wird. Die Hundesteuer 2025 wird mit dem im zuletzt erteilten Hundesteuerbescheid festgesetzten Betrag am 01.07.2025 fällig.
2. Zahlungsaufforderung
Die Steuerschuldner werden gebeten, die Hundesteuer für 2025 zu dem Fälligkeitstermin und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Hundesteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Gemeindekasse zu überweisen oder einzuzahlen.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Helbedündorf, Rasenweg 5, 99713 Helbedündorf schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Gemeinde Helbedündorf
Steueramt