Hiermit wird bekanntgegeben, dass mit Schreiben vom 19.12.2024 (Geschäftszeichen L.3.1.2010-GV032-01/25) der Gemeinde Helbedündorf die Eingangsbestätigung der Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 durch die Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Kyffhäuserkreis erteilt ist.
Mit Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Kyffhäuserkreis vom 14.01.2025 wurde die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025 gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO zugelassen.
Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt „Der Helbebote“.
Die Haushaltssatzung 2025 und der Haushaltsplan 2025 liegen während der allgemeinen Dienstzeit der Beschäftigten der Gemeindeverwaltung Helbedündorf, in der Gemeindeverwaltung Helbedündorf, Rasenweg 5, 99713 Helbedündorf/OT Holzthaleben (im Raum der Kämmerei) ab dem Tag der Bekanntmachung für die Zeit von zwei Wochen und darüber hinaus bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses zugrunde liegenden Haushaltsjahres zur Einsichtnahme bereit.
Helbedündorf, den 15.01.2025
gez. Steinmetz
Bürgermeister
Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung vom 28. Jan. 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) sowie Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung vom 23. Mai 2019 (GVBl. S. 153) zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Dezember 2023 (GVBl. S. 376) erlässt die Gemeinde Helbedündorf folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
| Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.475.300 Euro |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.104.000 Euro |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
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| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 440 v.H. |
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| b) für die Grundstücke (B) 430 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer — 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 350.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
Die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO wird wie folgt festgesetzt: Erhebliche über- oder außerplanmäßige Ausgaben, die den Erlass einer Nachtragssatzung erfordern, sind Ausgaben die im Einzelfall 1,5 v.H. des Gesamtvolumens des Haushaltsplanes für das laufende Haushaltsjahr übersteigen. Die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO wird wie folgt festgesetzt: Erhebliche über- oder außerplanmäßige Ausgaben für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens und Baumaßnahmen, die den Erlass einer Nachtragssatzung erfordern, sind Ausgaben die im Einzelfall, soweit sie unabweisbar sind, einen Betrag von 40.000,00 Euro übersteigen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2025 in Kraft.
Helbedündorf, den 15.01.2025
Gemeinde Helbedündorf
gez. Steinmetz
(Unterschrift) — -Siegel-
Bürgermeister