Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Winter hat uns fest im Griff - daher möchten wir noch einmal freundlich an die Schneeräumpflicht für alle Grundstückseigentümer erinnern. Damit es im Gemeindegebiet reibungslos läuft, hier ein paar kurze Hinweise:
| • | Bitte schieben Sie den Schnee nicht auf die Fahrbahn. Das verursacht zusätzliche Arbeit und erschwert den Winterdienst. |
| • | Der Gehweg muss nicht vollständig freigeräumt werden - Schneeschieberbreite genügt. |
| • | Räumen Sie den Schnee, wenn möglich, in Richtung Grundstücksgrenze, damit am Fahrbahnrand genug Platz bleibt. |
| • | Kein Schnee vom Grundstück darf auf Gehwege oder die Fahrbahn verbracht werden. |
| • | Bitte parken Sie Ihre Fahrzeuge so, dass unsere Winterdienstfahrzeuge ungehindert durchkommen. |
Ein weiterer wichtiger Punkt: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauhofs geben täglich ihr Bestes, um Straßen und Wege sicher zu halten. Trotz aller Mühe kann es witterungsbedingt oder aus technischen Gründen zu Schneeansammlungen kommen. Wir bitten daher um Geduld, Verständnis und einen respektvollen Umgang mit dem Team des Bauhofs.
Gern nehmen wir freundlich vorgebrachte Hinweise entgegen.
Noch ein Hinweis zu Straßen mit einseitigem Gehweg:
Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zum Winterdienst auf diesem Gehweg verpflichtet. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet. Das bedeutet, dass im Jahre 2026 die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke zum Winterdienst verpflichtet sind.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr rücksichtsvolles Verhalten im Winterdienst!
Ihre Gemeinde Helbedündorf