Hiermit wird bekanntgegeben, dass mit Schreiben vom 05.12.2025 (Geschäftszeichen L.3.1.2010-GV032-01/26) der Gemeinde Helbedündorf die Eingangsbestätigung der Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 durch die Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Kyffhäuserkreis erteilt ist.
Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt „Der Helbebote“.
Die Haushaltssatzung 2026 und der Haushaltsplan 2026 liegen während der allgemeinen Dienstzeit der Beschäftigten der Gemeindeverwaltung Helbedündorf, in der Gemeindeverwaltung Helbedündorf, Rasenweg 5, 99713 Helbedündorf/OT Holzthaleben (im Raum der Kämmerei) ab dem Tag der Bekanntmachung für die Zeit von zwei Wochen und darüber hinaus bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses zugrunde liegenden Haushaltsjahres zur Einsichtnahme bereit.
Helbedündorf, den 13.01.2026
gez. Steinmetz
Bürgermeister
Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung vom 28. Jan. 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) sowie Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung vom 23. Mai 2019 (GVBl. S. 153) zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Dezember 2023 (GVBl. S. 376) erlässt die Gemeinde Helbedündorf folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.935.400 Euro | |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit 840.000 Euro | |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1.Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 440 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) 430 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer 395 v.H. | ||
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 350.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
Die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO wird wie folgt festgesetzt: Erhebliche über- oder außerplanmäßige Ausgaben, die den Erlass einer Nachtragssatzung erfordern, sind Ausgaben die im Einzelfall 1,5 v.H. des Gesamtvolumens des Haushaltsplanes für das laufende Haushaltsjahr übersteigen.
Die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO wird wie folgt festgesetzt: Erhebliche über- oder außerplanmäßige Ausgaben für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens und Baumaßnahmen, die den Erlass einer Nachtragssatzung erfordern, sind Ausgaben die im Einzelfall, soweit sie unabweisbar sind, einen Betrag von 40.000,00 Euro übersteigen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Helbedündorf, den 13.01.2026
Gemeinde Helbedündorf
gez. Steinmetz
(Unterschrift) — -Siegel-
Bürgermeister