Hiermit werden die am 01.10.2025 fällig gewesenen Pachten angemahnt. Sie sind innerhalb einer Woche an die Gemeindekasse zu zahlen.
Weiterhin wird an die zum 15.11.2025 fälligen Grundsteuern für das IV. Quartal erinnert. Sie sind bis zum Fälligkeitstermin an die Gemeindekasse zu zahlen.