Thüringer Landesamt für Bodenmanagement — Gotha, 28.11.2023
und Geoinformation
Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen
Hans-C.-Wirz-Straße 2
99867 Gotha
Bodenordnungsverfahren Sauenzuchtanlage Holzthaleben
Az.: 1-8-0506
Bekanntgabe des Bodenordnungsplanes
und Ladung zum Anhörungstermin
| 1. | Bekanntgabe (Offenlegung) des Bodenordnungsplanes | |
| Gemäß dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) vom 03.07.1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Artikel 136 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) i. V. m. § 59 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) wird der Bodenordnungsplan den Beteiligten | |
| am Donnerstag, den 11.01.2024 in der Zeit von 14.00 bis 15.00 Uhr | |
| in der Gemeindeverwaltung Helbedündorf, Ortsteil Holzthaleben, Rasenweg 5 in 99713 Helbedündorf bekannt gegeben. | |
| Der Bodenordnungsplan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme aus. Währenddessen stehen Beauftragte des TLBG zur Erläuterung und Auskunftserteilung zur Verfügung. | |
| Den Beteiligten ist auf ihren Wunsch an Ort und Stelle die neue Feldeinteilung zu erläutern. Diesbezügliche Termine können während der Offenlegung des Bodenordnungsplanes vereinbart werden. | |
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| 2. | Ladung zum Anhörungstermin | |
| Im Bodenordnungsverfahren Sauenzuchtanlage Holzthaleben findet die Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Bodenordnungsplanes gemäß § 63 Abs. 2 LwAnpG i. V. m § 59 Abs. 2 FlurbG | |
| am Donnerstag, den 11.01.2024, um 15.30 Uhr | |
| in der Gemeindeverwaltung Helbedündorf, Ortsteil Holzthaleben, Rasenweg 5 in 99713 Helbedündorf statt. | |
| Die Beteiligten werden hiermit geladen als | |
| a) | Eigentümer ihrer dem Bodenordnungsverfahren unterliegenden Grundstücke, |
| b) | Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Bodenordnungsverfahren unterliegen, |
| c) | Landempfänger im Neuen Bestand. |
| Widersprüche gegen den Inhalt des Bodenordnungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung und die Vermarkung der Grenzen des Bodenordnungsgebietes, müssen die Beteiligten im Anhörungstermin vorbringen. | |
| Beteiligte, die keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht erscheinen. | |
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| 3. | Zusendung von Auszügen aus dem Bodenordnungsplan | |
| Jeder Beteiligter erhält als Anlage zu dieser Ladung einen Auszug aus dem Bodenordnungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Dieser Auszug soll den Beteiligten unabhängig von der Erläuterung des Bodenordnungsplanes im Bekanntgabetermin (Ziffer 1) ermöglichen, ihre Abfindung tatsächlich und rechnerisch nachzuprüfen. | |
| Es wird gebeten diesen Auszug zu den Terminen nach Ziffer 1 und 2 mitzubringen. | |
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| 4. | Vertretungsbefugnis | |
| Wer an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dies gilt auch für den Ehemann, falls er seine Frau vertritt und umgekehrt. Vollmachtvordrucke können beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen, Hans-C.-Wirz-Straße 2, 99867 Gotha kostenlos in Empfang genommen werden. | |
| Die Vollmacht muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z. B. Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung, Gerichts- oder Polizeibehörde) beglaubigt sein. Die Beglaubigung ist gebührenfrei. Die Gebührenbefreiung bezieht sich nicht auf eine notarielle Beglaubigung. | |
| Ohne Beglaubigung kann die Vollmacht vorerst anerkannt werden. Die Beglaubigung ist aber nachzuholen. | |
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| 5. | Datenschutzrechtlicher Hinweis | |
| Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet. | |
| Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt. | |
Im Auftrag
gez. Sonja Leber — (DS)
Referatsleiterin