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Der Helbebote
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlussfassungen anlässlich der 30. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Helbedündorf am 28.11.2023

Öffentlicher Teil:

Beschluss-Nr. 285/30/2023:

Der Gemeinderat der Gemeinde Helbedündorf bestätigt die Aufnahme von Moritz Haustein in die Freiwillige Feuerwehr Kleinbrüchter.

Beschluss-Nr. 286/30/2023:

Der Gemeinderat der Gemeinde Helbedündorf bestätigt den Forstwirtschaftsplan 2024.

Beschluss-Nr. 287/30/2023:

Der Gemeinderat der Gemeinde Helbedündorf beschließt die Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Helbedündorf und den Haushaltsplan mit seinen Anlagen.

Beschluss-Nr. 288/30/2023:

Der Gemeinderat der Gemeinde Helbedündorf beschließt den Finanzplan mit Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2024.

Beschluss-Nr. 289/30/2023:

Der Gemeinderat der Gemeinde Helbedündorf beschließt die Vergabe der Leistung „Umstellung und Betreuung der EDV in der Verwaltung“ an die Firma YourCon GmbH, Unstruttal zu einem Angebotspreis von einmalig 12.546,03 Euro (Brutto) und jährlich laufenden Kosten von 3.812,84 Euro (Brutto).

Beschluss-Nr. 290/30/2023:

Der Gemeinderat der Gemeinde Helbedündorf beschließt die Vergabe der Versicherungsdienstleistung „Gebäudeversicherung“.

Beschluss-Nr. 291/30/2023:

Der Gemeinderat der Gemeinde Helbedündorf beschließt die Vergabe für „Heizung Lüftung Sanitär Schule“ im Modellprojekt „CO2 neutraler Mehrzweckcampus“ an die Firma HLS Herold, Schlotheim zu einem Angebotspreis von 422.025,32 Euro (Brutto).

Beschluss-Nr. 292/30/2023:

Der Gemeinderat der Gemeinde Helbedündorf beschließt die Vergabe für die „Erweiterung Schließsystem Schule“ im Modellprojekt „CO2 neutraler Mehrzweckcampus“ an die Firma Lerch, Mühlhausen zu einem Angebotspreis von 6.818,74 Euro (Brutto).

Beschluss-Nr. 293/30/2023:

Der Gemeinderat der Gemeinde Helbedündorf beschließt die Vergabe für die „Erweiterung Schließsystem gemeindeeigene Immobilien“ an die Firma Lerch, Mühlhausen zu einem Angebotspreis von 8.901,79 Euro (Brutto).

Beschluss-Nr. 294/30/2023:

Der Gemeinderat der Gemeinde Helbedündorf beschließt den Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 (2) BauGB zur Durchführung und Sicherung von Ausgleichs-/ Ersatzmaßnahmen i.S. des § 1a (3) BauGB im Zusammenhang mit der Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Windpark Keula“ der Gemeinde Helbedündorf.

Beschluss-Nr. 295/30/2023:

Der Gemeinderat der Gemeinde Helbedündorf fasst den Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Windpark Keula“ der Gemeinde Helbedündorf.