Die neue Grundsteuer tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Die Umsetzung befindet sich in der finalen Phase. Jeder Eigentümer wurde bisher aufgefordert, sich diesbezüglich gegenüber dem Finanzamt zu erklären.
Auf dieser Grundlage wurde seitens des Finanzamtes eine Neubewertung vorgenommen. Die Daten aus diesem sogenannten Grundsteuermessbescheid wurden sowohl dem Eigentümer als auch der zuständigen Kommune, der Gemeinde Helbedündorf, übermittelt.
Die Gemeinde Helbedündorf ist nun verpflichtet, alle Daten zu verarbeiten, um ab dem nächsten Jahr Grundsteuerbescheide nach dem neuen Grundsteuerrecht zu erstellen und zu versenden. Dies wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2025 geschehen.
Wie sich die individuellen Grundsteuerbeträge verändern werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantworten. Einige Grundstückseigentümer werden eine höhere und andere eine niedrigere Grundsteuer zahlen als bisher. Wir möchten auch darum bitten, von Rückfragen abzusehen und den neuen Bescheid abzuwarten.
Die Grundsteuer ist, wie bisher auch, entsprechend der im neuen Grundsteuerbescheid ausgewiesenen Fälligkeiten zu zahlen. Wichtig ist, dass erst nach Erhalt eines neuen Grundsteuerbescheides die Grundsteuer zu den angegebenen Fälligkeiten gezahlt werden darf.
Bitte löschen Sie deshalb ihre Daueraufträge zur Grundsteuer (also die Aufträge die Sie selbst bei Ihrer Hausbank eingerichtet haben), damit keine Zahlungen getätigt werden, die auf einer nicht mehr aktuellen Rechtsgrundlage beruhen.
Ihre Erklärungen zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren gegenüber der Gemeinde Helbedündorf behalten ihre Gültigkeit und es bedarf keiner neuen Erklärung. Selbstverständlich erfolgt ein Einzug über das SEPA-Lastschriftverfahren erst zur ersten Fälligkeit.