Anlage: Übersichtsplan räumlicher Geltungsbereich der Planung (Quelle: ThüringenViewer.Thüringen.de entnommen 03.12.2024) - unmaßstäblich
| Hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB |
Der Gemeinderat der Gemeinde Helbedündorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.12.2024 den Beschluss zur Aufstellung eines vorzeitigen Bebauungsplanes „SO PV Freiflächenanlage Helbedündorf“ gefasst, damit die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Realisierung des Sondergebietes geschaffen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Karte als Anlage) umfasst Flurstücke und Teile von Flurstücken in den Fluren 6, 13, 14 und 15 der Gemarkung um Großbrüchter sowie in den Fluren 6, 7, 8 und 9 der Gemarkung Toba der Gemeinde Helbedündorf und hat eine Größe von ca. 397 ha. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
Es erfolgt eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. Art und Form der Beteiligung werden öffentlich bekannt gemacht.
Der Aufstellungsbeschluss wird entsprechend § 2 Absatz 1 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Helbedündorf, den 19.02.2025
gez. Steinmetz
Bürgermeister