Öffentlicher Teil:
Beschluss-Nr. 232/24/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Helbedündorf beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 und den 1. Nachtragshaushaltsplan 2023 mit seinen Anlagen für die Gemeinde Helbedündorf.
Beschluss-Nr. 233/24/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Helbedündorf beschließt den Finanzplan mit Investitionsprogramm zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2023.
Beschluss-Nr. 234/24/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Helbedündorf beschließt die Ablösung von Krediten.
Beschluss-Nr. 235/24/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Helbedündorf beschließt die Anschaffung eines Multicars von der Firma HFT, Mühlhausen zu einem Angebotspreis von 115.430,00 Euro (Brutto).
Beschluss-Nr. 236/24/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Helbedündorf beschließt die Anschaffung von 3 Notstromaggregaten zu einem Angebotspreis von insgesamt 4782,80 Euro (Brutto).
Beschluss-Nr. 237/24/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Helbedündorf beschließt die Vergabe der „Abbrucharbeiten Turnhalle innen“ im Projekt „Innensanierung Turnhalle Keula“ an die Firma BEA Consulting GmbH, Chemnitz zu einem Angebotspreis von 17.032,47 Euro (Brutto).
Beschluss-Nr. 238/24/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Helbedündorf beschließt die Vergabe „Herstellen Innentüren Sozialtrakt“ im Projekt „Innensanierung Turnhalle Keula“ an die Firma Tischlerei Ludwig, Ebeleben zu einem Angebotspreis von 9.051,56 Euro (Brutto).
Beschluss-Nr. 239/24/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Helbedündorf beschließt die Vergabe der „Gerüstbauarbeiten Schule“ im Modellprojekt „CO2 neutraler Mehrzweckcampus“ an die Firma ASG Auftrags- und Servicegesellschaft mbH, Salzgitter zu einem Angebotspreis von 20.950,76 Euro (Brutto).
Beschluss-Nr. 240/24/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Helbedündorf beschließt die Vergabe der „Dachdeckerarbeiten Schule“ im Modellprojekt „CO2 neutraler Mehrzweckcampus“ an die Firma Strickrodt und Söhne, Rockstedt zu einem Angebotspreis von 75.758,24 Euro (Brutto).
Beschluss-Nr. 241/24/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Helbedündorf beschließt die Anschaffung von 80 Stühlen und 16 Tischen für das Dorfgemeinschaftshaus Kleinbrüchter von der Firma Stapelstuhl Thronstuhl zu einem Angebotspreis von 4.952,49 Euro (Brutto).
Beschluss-Nr. 242/24/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Helbedündorf beschließt die Vergabe der Leistung „Mulchen Waldfläche“ an die Firma Peter Thiedmann, Urbach zu einem Angebotspreis von 4.222,12 Euro (Brutto).
Beschluss-Nr. 243/24/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Helbedündorf beschließt die Vergabe „Erneuerung Tor Bauhof“ an die Firma Metallbau Göttlich, Helbedündorf zu einem Angebotspreis von 3.099,95 Euro (Brutto).
Beschluss-Nr. 244/24/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Helbedündorf beschließt die Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 3 „Zur Mühle“ OT Holzthaleben der Gemeinde Helbedündorf gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB.
Der Gemeinderat der Gemeinde Helbedündorf beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:
Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 3 "Zur Mühle" OT Holzthaleben der Gemeinde Helbedündorf gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB auf der Grundlage des § 34 (4) bis (6) BauGB i.V.m. § 1 (3) und § 2 (1) BauGB, in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich, soll eingeleitet werden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Beschlussbegründung
Die Erforderlichkeit zur Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 3 "Zur Mühle" OT Holzthaleben der Gemeinde Helbedündorf wird durch den Gemeinderat der Gemeinde Helbedündorf gemäß § 1 (3) BauGB gesehen und wie folgt begründet:
Die Aufstellung der Satzung erfolgt mit dem Ziel, die am südlichen Rand der Ortslage von Holzthaleben, zwischen der im Zusammenhang bebauten Ortslage und der letzten Bebauung „Zur Mühle“ gelegenen Flächen in die im Zusammenhang bebaute Ortslage einzubeziehen und den betroffenen Bereich damit für eine bauliche Nutzung (Bebauung mit einem Einfamilienhaus) planungsrechtlich vorzubereiten.
Das Plangebiet grenzt im Westen direkt an die im Zusammenhang bebaute Ortslage an, befindet sich derzeit allerding planungsrechtlich im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Damit ist die geplante bauliche Nutzung aktuell nicht genehmigungsfähig.
Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Gemeinde Helbedündorf zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass folgende Ermittlungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen sind: Erarbeitung eines Grünordnungsplans sowie Einholen der Stellungnahmen der Fachbehörden.
Da die Ergänzungssatzung Nr. 3 "Zur Mühle" OT Holzthaleben gemäß § 34 (5) und (6) BauGB aufgestellt wird, kann das Planverfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a Nr. 2 BauGB und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10a (1) BauGB durchgeführt werden. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wird gemäß § 13 (2) Nr. 1 BauGB abgesehen.
Anlage zum Beschluss:
Lageplan zum räumlichen Geltungsbereich der Planung: