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Der Helbebote
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Helbedündorf sowie Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO für das Haushaltsjahr 2023

Der Gemeinderat Helbedündorf hat in seiner Sitzung am 04.03.2025 die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 festgestellt.

In der Sitzung des Gemeinderates Helbedündorf am 04.03.2025 wurde für das Haushaltsjahr 2023 dem Bürgermeister und dem Beigeordneten Entlastung nach § 80 Abs. 3 ThürKO erteilt.

Gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO wird die Jahresrechnung 2023 mit ihren Anlagen und der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes sowie die Gemeinderatsbeschlüsse über die Jahresrechnung und über die Entlastung während der allgemeinen Dienstzeit der Beschäftigten der Gemeindeverwaltung Helbedündorf in der Gemeindeverwaltung Helbedündorf, Rasenweg 5, 99713 Helbedündorf/OT Holzthaleben (Raum „Kämmerei“) ab dem Tag der Bekanntmachung für die Zeit von 2 Wochen öffentlich ausgelegt und es besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme. Darüber hinaus werden sie bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Helbedündorf, den 12.03.2025

Steinmetz

Bürgermeister