Die Annahme von Baum- und Strauchschnitt zum Zweck der Verbrennung im Rahmen des Osterfeuers erfolgt am:
| 29.03.2025 | jeweils in der Zeit von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr |
| 19.04.2025 |
Außerhalb dieser Zeiten ist die Ablagerung auf dem Reitplatz verboten! Auch ein eventuelles Überfahren der Reitplatzanlage ist untersagt!
Der Vorstand