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Der Helbebote
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters

Öffentliche Bekanntmachung

der Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters

Durch das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Artern, wurde das Liegenschaftskataster fortgeführt.

Folgende/s Flurstück/e ist/sind von der Fortführung betroffen:

Antrag

Gemarkung

Flur

Flurstück (alt)

Flurstücke (neu)

52029721

Keula

16

1030/467

467/1, 467/2

52090520

Kleinbrüchter

7

202/180

180/2, 180/3, 180/4

556/181

181/5, 181/6, 181/7

Der/Die entsprechende/n Fortführungsnachweis/e kann/können von dem/n Grundstückseigentümer/n sowie dem/den Inhaber/n grundstücksgleicher Rechte

vom 12.05.2023 bis 12.06.2023

in der Zeit

Sprechzeiten des

Katasterbereich Artern

Mo-Do

08:00 - 12:00 Uhr und

13:00 - 15:30 Uhr

Fr

08:00 - 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung

in den Räumen des Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Artern, Alte Poststraße 10, 06556 Artern eingesehen werden.

Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes wird durch Offenlegung die Fortführung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei dem Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Artern, Alte Poststraße 10, 06556 Artern Widerspruch erhoben werden.

Artern, den 31.03.2023

Im Auftrag

gez. Michael Rapp

Katasterbereichsleiter