Hiermit wird an die zum 15.05.2024 fälligen Grundsteuern für das II. Quartal sowie an die zum 01.06.2024 fälligen Friedhofsgebühren für den Ortsteil Toba erinnert. Sie sind unter Angabe des Kassenzeichens bis zum Fälligkeitstermin an die Gemeindekasse Helbedündorf zu zahlen.