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Der Helbebote
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Wahlbekanntmachung

1. Am 26.05.2024 finden die Kommunalwahlen (Wahlen zum Kreistag des Kyffhäuserkreises, des Gemeinderates Helbedündorf, des Landrates des Kyffhäuserkreises, des Bürgermeisters von Helbedündorf, der Ortsteilbürgermeister der Ortsteile Friedrichsrode, Holzthaleben, Keula, Großbrüchter, Kleinbrüchter und Toba sowie der Ortsteilräte der Ortsteile Friedrichsrode, Holzthaleben, Keula, Großbrüchter, Kleinbrüchter und Toba) von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.

2. Die Gemeinde bildet 5 Stimmbezirke für die Wahlen zum Kreistag, Gemeinderat, Landrat und Bürgermeister sowie 6 Stimmbezirke für die Wahlen der Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte. Die Wahlräume befinden sich in:

Stimmbezirk

Lage des Wahlraums

Großbrüchter

Gaststätte „Zur Schenke

Ernst-Thälmann-Str. 11

99713 Helbedündorf/Großbrüchter

Holzthaleben

Bürgerhaus

Rasenweg 5

99713 Helbedündorf/Holzthaleben

Keula

ehemalige „Alte Schule“

Hauptstr. 49

99713 Helbedündorf/Keula

Kleinbrüchter

Dorfgemeinschaftshaus

Anger 12

99713 Helbedündorf/Kleinbrüchter

Toba

Kegelbahn

Clara-Zetkin-Str. 2

99713 Helbedündorf/Toba

Friedrichsrode

(nur für die Wahlen zum

Ortsteilbürgermeister

und Ortsteilrat)

ehemalige „Alte Schule“

Hauptstr. 49

99713 Helbedündorf/Keula

Die Wahlberechtigten aus dem Ortsteil Friedrichsrode werden bei den Wahlen zum Kreistag, Landrat, Bürgermeister und Gemeinderat dem Stimmbezirk Keula zugeordnet.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.

Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:

3.1.

Wahl der Gemeinderatsmitglieder für Helbedündorf / Wahl der Kreistagsmitglieder für den Kyffhäuserkreis

Die Wahlen werden als Verhältniswahl durchgeführt. Die gültigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Jeder Wähler hat drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber bis zu drei Stimmen durch Kennzeichnen der hinter dem Bewerbernamen vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler können ihre drei Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen und zwar auch dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen angehören. Sie können ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine Stimme) oder einen Wahlvorschlag kennzeichnen und gleichzeitig höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben (dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die ersten Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern).

3.2

Wahl des Bürgermeisters von Helbedündorf / Wahl des Landrates / Wahl der Ortsteilbürgermeister in den Ortsteilen Keula und Holzthaleben

Jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.

3.3

Wahl der Ortsteilbürgermeister in den Ortsteilen Großbrüchter, Kleinbrüchter, Toba und Friedrichsrode

Jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie entweder den auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlag kennzeichnen oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf auf dem Stimmzettel eintragen.

3.4

Wahl der Ortsteilratsmitglieder in den Ortsteilen Großbrüchter, Holzthaleben, Keula, Kleinbrüchter und Toba

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Jeder Wähler hat so viele Stimmen wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind, das sind 4 Stimmen in den Ortsteilen Großbrüchter, Kleinbrüchter und Toba sowie 6 Stimmen in den Ortsteilen Holzthaleben und Keula. Der gültige Wahlvorschlag ist auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Die Wähler können den Wahlvorschlag unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen. Sie können aber auch Bewerber streichen und ihre Stimmen durch Hinzufügung wählbarer Personen vergeben, indem sie diese mit Nachnamen, Vornamen und Beruf oder sonst eindeutig bezeichnender Weise eintragen.

3.5

Wahl der Ortsteilratsmitglieder im Ortsteil Friedrichsrode

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung auf eine Person durchgeführt. Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind, das sind 4 Stimmen. Die Wähler vergeben Ihre Stimmen dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel so viele wählbare Personen mit Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise eintragen, wie sie Stimmen haben.

4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden.

Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.

Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen möchte und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.

5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.

6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag 26.05.2024 bis 18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.

7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

8. Die Ermittlung der Wahlergebnisse wird am Montag, dem 27.05.2024 und ggf. am Dienstag, dem 28.05.2024, jeweils um 09:00 Uhr bis voraussichtlich 18:00 Uhr, in denselben Wahlräumen fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann.

9. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter und für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtenregister sind.

10. Der Termin für ein eventuelle Stichwahl wird auf den 09.06.2024 festgesetzt.

Helbedündorf, den 23.04.2024

gez. Kapell

Gemeindewahlleiterin